Glasnost für die Menschlichkeit
Teil I: Die Revolte für die „Ewige-Nadel-Wirkung“ und die Hetzkampagne zur Niederschlagung:
Unglaubliches im deutschen Rechtsstaat
Im September 2001, nach meinem ersten öffentlichen Vortrag auf dem Akupunktur-Kongress am 17. Juni 2001 in Berlin über die Wirkung implantierter Dauernadeln in der Ohrmuschel und einer kleinen Pilotstudie über die Wirkung bei Parkinson, war ich in Oberwesel bei der U40-Gruppe (unter 40-jährigen Patienten) von ca. 200 Personen, Patienten und Angehörigen der dPV (Deutsche Parkinson Vereinigung) zu einem Vortrag eingeladen. An diesem Tage waren auch die ersten Mikro-Implantate dafür aus Titan fertig und standen mir zur Verfügung. In diesem Vortrag stellte ich die bisherigen Ergebnisse bei Parkinson vor. Ungläubiges Gemurmel ging durch die Reihen des Saales. Die Ungläubigkeit nahm ich als Herausforderung an, die Wirksamkeit sofort zu beweisen. „Freiwillige vor“, sagte ich und begann mit der Live-Akupunktur einer Parkinson-Patientin. Sie zeigte ein Sekundenphänomen mit deutlicher Verbesserung der Parkinson-Symptome und fiel mir um den Hals. Es folgten einige weitere Patienten. Jedes Mal geschah das Gleiche. Danach redeten und diskutierten alle durcheinander.
Am nächsten Tag trafen wir die Gruppe der dPV beim Frühstück. Es war eine gespannte Stille zu bemerken. Heinz Stechan, Mitglied des Vorstands der dPV und maßgeblich an der Entdeckung der Wirkung bei Parkinson beteiligt, schlug vor, dass unsere kleine Gruppe besser den Heimweg antrete.
Unterwegs bekamen wir Anrufe auf dem Handy: „Jetzt streiten sich alle…“ Die Patienten wurden von ihren Pflegepersonen aufgefordert, die Medikamente weiter wie bisher einzunehmen, während sich die Patienten sich dagegen aufbäumten. Einer soll sogar geäußert haben: „Nun brauchen wir unsere Krücken nur noch, um die Pflegepersonen zu erschlagen.“ Ich bezeichne das alles als die „Revolte der Parkinson-Patienten“.
Mein Vortrag mit der Live-Akupunktur und das Aufbegehren der Patienten zeigte nun öffentlich, dass die Implantation der Mikroimplantate in die Ohrmuschel mit der sofortigen Befreiung aus der „Parkinson-Zwangsjacke“ wesentlich besser für die Patienten ist, als das ständige Schlucken der „Pillen“ mit den vielen Nebenwirkungen.
Vor dem Vortrag hatte ich noch die naive Vorstellung, bei der dPV handle es sich um eine „Selbsthilfegruppe“. Heute weiß ich, dass es in der dPV hauptsächlich darum geht, die Parkinson-Medikamente an den Patienten zu bringen.
Nach meinem Vortrag begann eine sofortige Hetzkampagne gegen mich. Herr Stechan brachte mir die schauerlichsten internen Hetzberichte über mich und meinen Vortrag. Schließlich musste die Wahrheit, dass es etwas Besseres als Medikamente gibt, im Keime erstickt werden. Offensichtlich, so sehe ich es heute, nachdem ich die solange geheim gehaltenen Akten über mich wider Erwarten durch meinen hartnäckigen Rechtsanwalt in die Hände bekommen habe, hat dieses Ereignis einen ganzen Industriezweig mit all seinen Handlangern in Aufregung versetzt. Verbündete fand die Lobby-Vereinigung der Parkinsonmittel produzierenden Pharmaindustrie in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die 2002 versuchte, ein Ermittlungsverfahren wegen 5 implantierten Nadeln und einer Gesamthonorarsumme von 350 DM bei einem Patienten einzuleiten. Da das zunächst nicht funktionierte, wurde weiter gesucht, um mich für unwürdig erklären und mir die Approbation entziehen zu können.
2003 stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt den Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Es steht dort wörtlich: „Im Anschluss daran wird ohne Vorwegnahme des Ergebnisses einer durchzuführenden mündlichen Verhandlung schon jetzt beantragt, festzustellen, dass der Beschuldigte unwürdig ist, den ärztlichen Beruf auszuüben, verbunden mit der Empfehlung an das zuständige Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, dem Beschuldigten die erteilte Approbation zu entziehen.“
Es folgten 3 Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen mich wegen
2003: Körperverletzung, weil ich angeblich eine Patientin nicht richtig aufgeklärt haben soll. Im Antrag der Patientin auf Erstattung der Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse schreibt ihr Mann allerdings wörtlich: „Nach eingehender Beratungen und Vorbesprechungen / Untersuchungen hatte sich herausgestellt, dass diese Behandlung für meine Frau erfolgversprechend sei…“ Dieses Schreiben habe ich den geheim gehaltenen Akten gefunden, ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft davon wusste, als sie mich verurteilte.
2004: Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz, weil ich in 51 Fällen Mikroimplantate eingesetzt hatte, die noch keine Zulassung als Medizinprodukt hatten. Patienten wurden entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch, sie aus den Ermittlungen herauszulassen, weil sie mit dem Ergebnis der Behandlung zufrieden waren, als Zeugen meiner angeblichen Straftaten im Strafbefehl aufgeführt. Ich frage mich, ob diese Patienten überhaupt wissen, dass sie als Zeugen gegen mich verwendet wurden. Kurze Zeit später wurden diese Implantate unverändert zugelassen. Der Hersteller der Mikroimplantate, der ja eigentlich für das fehlende CE-Zeichen verantwortlich war, wurde übrigens nicht belangt.
2005: Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils (Betrug) in 71 Fällen, weil ich angeblich nicht korrekt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet hätte. Bei meiner Methode handelte es sich um eine ganz neue Therapie, für die es noch keine Abrechnungsziffer gab. Nach § 6 (2) GOÄ steht jedem Arzt die Möglichkeit offen, eine nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistung einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der GOÄ analog zu bewerten. Ich hatte bereits kurz nach der Entdeckung meiner Therapie bei verschiedenen Stellen versucht, eine adäquate Abrechnungsempfehlung zu erhalten. Das blieb leider erfolglos. Auch meine Ärztekammer Sachsen-Anhalt teilte mir lediglich mündlich mit, dass ich zur Abrechnung eine vergleichbare Leistung heranziehen soll. Eine rechtsrelevante schriftliche Abrechnungsempfehlung wurde mir nicht gegeben, obwohl mir laut Berufsordnung § 12 eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Honorarforderung durch die zuständige Ärztekammer zustand.
Im Oktober 2006 wurde das Urteil im berufsgerichtlichen Verfahren der Ärztekammer Sachsen-Anhalt verkündet: "Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte unwürdig ist, den ärztlichen Beruf auszuüben. Dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt wird empfohlen, dem Beschuldigten die Approbation zu entziehen." Die im Urteil angegebenen Gründe beziehen sich hauptsächlich auf angeblich überhöhte Rechnungen aus Gewinnsucht und angeblicher Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz.
Nur einen Monat vorher, im September 2006 hingegen hatte die Leiterin der Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg wörtlich ausgesagt: „…. Es ist aber so, dass wir die Abrechnung dem Arzt nicht vorgeben können. Der Arzt muss selbst entscheiden, was er ansetzt und abrechnet. Wir haben die Aufgabe, das ggf. zu kritisieren. Wir sollen auch Hinweise geben, wie man es besser macht…“
2007 wurde mir vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt die Approbation entzogen.
Wie widerrechtlich der Entzug meiner Approbation war, lesen Sie auch in meiner Verfassungsbeschwerde 2008 und in meiner Menschenrechtsbeschwerde am Europäischen Gerichtshof 2009. Beide Gesuche wurden abgelehnt. Auch auf EU-Ebene habe ich keine Möglichkeit bekommen, das gegen mich begangene Unrecht darzulegen.
In einer E-Mail an einen mit mir befreundeten Professor schreibt Prof. O.: „…ich habe erreicht, dass Dr. Werth in Deutschland nicht mehr arbeiten darf.“ Er war in den Akten gar nicht erschienen. Offensichtlich ist er „die graue Eminenz im Hintergrund“. Er hatte im sogenannten Parkinson-Kompetenz-Netz die Aufgabe, die Gelder für die Parkinson-Forschung zu verteilen. 2010 klagte ich in einen Zivil-Prozess gegen ihn, weil er Rundschreiben an Ärzte verschickt hatte: „… Die Methode nach Dr. Werth wirkt nicht bei Parkinson.“ 40 Parkinson-Patienten waren im Gerichtsaal dabei und sagten, dass es bei ihnen geholfen hatte. Sie wollten, dass er Gelder für Studien zur Wirksamkeit meiner Parkinson-Methode locker macht. Deshalb forderten sie in einer Verhandlungspause: „Dann unterstützen Sie doch mit Ihren Geldern die Studien von Dr. Werth.“ Worauf er sagte: „Das interessiert mich doch nicht. Das ist doch sein Problem.“ Daraufhin fragten die Patienten, was er denn für ein Arzt sei, wenn ihre Gesundheit ihn nicht interessiert. Die Auseinandersetzung drohte gewaltsam zu werden. Sein Rechtsanwalt zog ihn aus dem Saal, um das zu vermeiden. Als er zur Urteilsverkündung den Saal erneut betrat, rieb er sich die Hände und sagte: „Na, wir werden ja sehen, wie der Strafprozess gegen Dr. Werth ausgeht.“ Er wurde übrigens verurteilt nie wieder behaupten zu dürfen, dass meine Methode nicht bei Parkinson wirkt.
Zu diesem Strafprozess schreibe ich einander Mal mehr. Nur so viel: dieser ging zu meinen Gunsten aus. Abgründe menschlicher Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit wurden deutlich. Unter anderem: Kriminelle Datenräuber entwendeten Patientendaten aus meiner Praxis, übergaben sie an die Polizei und halfen der Polizei bei der anschließenden Hausdurchsuchung. Patienten berichteten mir später, dass sie von einem Kriminalhauptmeister der Polizeidirektion Magdeburg aufgefordert wurden, gegen mich auszusagen. Das Vorgeworfene stellte sich außerdem als unwahr heraus, meine Vorgehensweisen waren allesamt gesetzeskonform gewesen. Am Ende wurde der Prozess aufgrund meiner angeblichen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, als der Skandal drohte öffentlich zu werden.
Meine Approbation habe ich trotzdem bis heute nicht wieder bekommen, obwohl ich sie längst hätte wieder bekommen müssen, wenn die Vorwürfe gestimmt hätten. Gemäß aktueller Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus 2015 betragen die Fristen
- Regelmäßig mindestens 5 Jahre bei gravierenden Verfehlungen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises
- Regelmäßig mindestens 8 Jahre bei gravierenden Verfehlungen im beruflichen Wirkungskreis
Im Schreiben vom 15.02.2018 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt schreibt die für meine Approbation zuständige Sachbearbeiterin wörtlich: „… Denn die den Widerruf (der Approbation) tragenden Gründe liegen gerade nicht im fachlichen Bereich.“
Also hätte ich die Approbation schon ab 2012 (2007 wurde die Approbation entzogen zzgl. 5 Jahre) wieder bekommen können, wenn die Vorwürfe gestimmt hätten. Stattdessen lehnt das Landesverwaltungsamt jegliche Kommunikation mit mir oder meinem Rechtsanwalt diesbezüglich ab.
Die Hetzjagd ist in den 1500 Seiten Akten über mich nachzulesen. Es wurde von vorherein behauptet: „Dr. Werth ist unwürdig...“ Danach wurde alles getan, um diese Vorverurteilung zu untermauern. In den folgenden Wochen, Monaten und Jahren wurde gesucht, gesammelt, aufgebauscht, erfunden, verdreht und es wurden auch ohne mein Wissen hinter verschlossenen Türen Strafbefehle erlassen. Das erfolgte, bis es ausreichte, mir in meiner Abwesenheit in Spanien die Approbation als Arzt für Deutschland zu entziehen. Normalerweise wird umgekehrt vorgegangen: Erst muss etwas falsch gemacht werden. Dann wird es geahndet. Bei mir wurde die Behauptung der „Unwürdigkeit“ in den Raum gestellt. Danach wurde gesucht und konstruiert, um die Vorverurteilung zu begründen.
Stalin soll gesagt haben: „Wenn uns jemand nicht passt, werden wir schon Gründe finden oder erfinden, um ihn aus dem Wege zu räumen.“ Er war ein Diktator. Was ist Deutschland heute, wenn so vorgegangen wird?!
Ich rufe Ihnen zu, meine lieben Leser: Glasnost für die Menschlichkeit!
Ihr
Dr. Werth